Für die Anmeldung eines importierten KFZ (unabhängig davon, ob es sich um Kauf oder Umzugsgut handelt) sind folgende Schritte zu erledigen:
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1.
Datenblatt
Die Fahrzeugdaten müssen zuerst in die österreichische Genehmigungsdatenbank eingespielt werden.
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2.
NoVA
Vor der Anmeldung muss die NoVA Sperre beim Finanzamt aufgehoben werden egal ob Verbrenner, Elektro, Hybrid. etc.
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3.
TÜV
Sofern ein deutsches TÜV Gutachten vorhanden ist kann dieses je nach Datum der Erstzulassung ggf. in Österreich anerkannt werden.
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4.
Versicherung
Wenn eine Vorversicherung besteht kann evtl. eine niedrigere Stufe mittels Schadenfreiheitsbestätigung angerechnet werden.
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Österreichische Fahrzeugdatenbank / Datenblatt
Zuerst müssen die Fahrzeugdaten in die österreichische Genehmigungsdatenbank eingespielt werden. Im Normalfall geschieht dies über den Generalimporteur. Kontaktieren Sie einen Händler vor Ort, der die jeweilige Fahrzeugmarke führt und teilen mit, dass Sie eine Einmeldung in die Datenbank benötigen. Im Normalfall benötigen Sie dort die Fahrzeugdokumente aus dem Herkunftsland Besitznachweis (Rechnung, Kaufvertrag) Die Erledigung dauert im Durchschnitt 7 Werktage und liegt bei rund 150,- Euro
In einigen Fällen kann es notwendig sein, dass die Eintragung im Rahmen einer Einzelgenehmigung erfolgt. Hier muss dann das Fahrzeug durch die Landesprüfanstalt begutachtet werden.
Quelle: https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/strasse/fahrzeuge/typengenehmigung/fahrzeugimport.html
NoVA
Sobald das Fahrzeug in die österreichische Genehmigungsdatenbank eingespielt ist, wird dieses IMMER vorerst seitens Finanzbehörde für die Zulassung gesperrt (auch wenn keine NOVA anfällt wie bei E-Fahrzeugen, Oldtimern, Anhängern, etc.). Erst wenn mit dem Wohnsitzfinanzamt geklärt ist, ob hier die Normverbrauchsabgabe zu entrichten ist und diese – sofern notwendig – bezahlt wurde, wird die Sperre aufgehoben und die Zulassung kann erfolgen.
TÜV
Eine technische Überprüfung kann prinzipiell NUR anerkannt werden, wenn das Fahrzeug zuletzt in Deutschland zugelassen und durch den TÜV geprüft wurde. Bei allen anderen Ländern ist zwingend in Österreich ein § 57a-Gutachten notwendig. Auch für in Deutschland überprüfte Fahrzeug gelten aber die österreichischen Richtlinien (Prüfintervalle Monat/Jahr, 3-2-1 Regelung). Es ist daher unbedingt notwendig vorab zu klären, wann das Fahrzeug erstmalig zugelassen wurde und per welchem Datum die letzte Überprüfung erfolgt ist. Gerne können Sie uns dazu vorab die Unterlagen übermitteln und wir teilen Ihnen mit, ob vor Zulassung eine Überprüfung in Österreich notwendig ist.
Übersiedlung / Versicherung
Sollte das Fahrzeug im Zuge einer Übersiedlung aus dem Ausland in Österreich angemeldet werden, empfehlen wir schon vorab beim aktuellen Versicherer eine sogenannte Schadenfreiheitsbestätigung einzuholen. Die schadenfreien Jahre können bei entsprechender Bestätigung in Österreich angerechnet und bei der Prämienberechnung entsprechend berücksichtigt werden.
Außerdem benötigen Sie für die Anmeldung in Österreich zwingend eine KFZ-Haftpflichtversicherung.
Wir übernehmen die Behördenwege für Sie
Gegen eine Gebühr in der Höhe von € 150,- übernehmen wir die notwendigen Schritte zur KFZ Anmeldung für Sie