KFZ-Zulassungsstelle
Da wir in unserer Versicherungskanzlei auch eine Zulassungsstelle betreiben, können Sie bei uns auch Kfz-Anmeldungen durchführen (gerne auch in Verbindung mit dem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung).
Eine Sonderregelung gilt für Überstellungskennzeichen: Hier gibt es einen sogenannten Turnusplan, welcher genau regelt, wann welche Versicherungsgesellschaft haftet. Sowohl Prämie als auch Versicherung müssen hier bei der Anmeldung bezahlt werden. Es empfiehlt sich hier, sich vorab zu erkundigen, wer in welcher Woche haftet und ob die Zulassung dennoch bei der Zulassungsstelle einer anderen Gesellschaft durchgeführt werden kann.
Die häufigsten Fragen und Antworten:
Die herkömmliche Anmeldung mit neuen Kennzeichen auf Privatperson kostet 191,10 Euro. Wird ein Scheckkartenzulassungsschein gewünscht, fallen zusätzlich 22 Euro an.
Sämtliche Zulassungsgebühren sind österreichweit einheitlich.
Nein; Sie können auch jemand Anderen zu uns schicken – es wird dann aber eine schriftliche Vollmacht benötigt.
Dies ist natürlich möglich. Wenn Sie Ihre Versicherung bei einer anderen Gesellschaft abgeschlossen haben, können Sie dennoch überall zulassen; Voraussetzung: eine gültige Versicherungsbestätigung.
Ja. Die Abmeldung eines KFZ ist österreichweit möglich (Kennzeichen kann dann aber NICHT freigehalten werden). Alle anderen Vorgänge aber, wie z.B.: Hinterlegung, Adressänderung, Einschluss ins Wechselkennzeichen; sind nur im jeweiligen Zulassungsbezirk möglich.
Seit 02.10.2017 werden Änderungen im Melderegister (Adresse, Name) AUTOMATISCH an die Zulassungsdatenbank weitergeleitet. Sofern die Adresse im gleichen Verwaltungsbezirk liegt und es sich um ein Privatfahrzeug handelt, ist daher ab sofort keine Anzeige der Adressenänderung in der Zulassungsstelle mehr notwendig. Sollten Sie trotzdem einen geänderten Zulassungsschein wünschen, so können Sie diesen am Folgetag nach Änderung im Melderegister in jeder Zulassungsstelle kostenfrei abholen.
Sollten Sie Ihren Zulassungsschein verlieren, so können wir Ihnen ein kostenloses Duplikat ausstellen. Wenn Sie allerdings Ihr Fahrzeuggenehmigungsdokument (Typenschein) verlieren, kann es (aufgrund des Baujahres des KFZ) nötig sein, dass ein Duplikat über den Generalimporteur beantragt werden muss. Im Normalfall ist bei Fahrzeugen ab Baujahr 2007 der Nachdruck der Genehmigungsdaten in der Zulassungsstelle möglich.
In diesem Fall wird Ihre aktuelle Nummer gesperrt, da diese ab dem Zeitpunkt der Anzeige zur Fahnung ausgeschrieben wird.
Sie erhalten daher bei uns neue Kennzeichentafeln zugewiesen.
Sämtliche Zulassungsgebühren sind direkt bei uns in der Zulassungsstelle zu begleichen. Zahlungsmöglichkeiten: Bar, Bankomat- und Kreditkarte.
Prinzipiell gilt – sobald es sich um EU-Kennzeichen handelt (blauer Balken vorhanden), ist es möglich, die Kennzeichen zu übernehmen.
Sollten Sie einen Fahrzeugwechsel durchführen, können die Kennzeichen sofort übernommen werden. Ansonsten ist es nach Abmeldung möglich, die Tafeln für 6 Monate freizuhalten und zu einem späteren Zeitpunkt für eine Neuanmeldung zu verwenden.
Möchten Sie die Tafeln vom Vorbesitzer eines KFZ übernehmen, so ist dies nur möglich,, wenn Ab- und Anmeldung Zug-um-Zug stattfinden. Ändern sich sowohl Besitzer, als auch Fahrzeug, so können die Kennzeichen NICHT übernommen werden.
Nein. Die Kennzeichen werden strikt der Reihe nach ausgegeben und können daher auch nicht frei gewählt, oder vorab reserviert werden.
In diesem Fall kommen Sie bitte mit Zulassungsschein und aktuellem Prüfgutachten zu uns. Wir stellen Ihnen eine neue Plakette aus – die Kosten dafür betragen 1,90 Euro.
Bei folgenden Geschäftsfällen ist eine Versicherungsbestätigung vorzulegen:
- Ausfolgung von hinterlegten Kennzeichen
- Anmeldung eines KFZ
- Ausschluss aus dem Wechselkennzeichen auf ein eigenes Kennzeichen